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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Am 02. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie für den besseren Schutz von Hinweisgebern (sogenannte Whistleblower) in Kraft getreten. Ab dem 18. Dezember 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzuführen und zu betreiben.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem ist ein Mechanismus, der es Hinweisgebern ermöglicht anonym Missstände und Verstöße gegen Regeln und Gesetze, aber beispielsweise auch ethische Grundsätze, zu melden. Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen in Unternehmen, dürfen infolge einer Meldung jedoch nicht benachteiligt werden. Darum ist der Schutz ihrer Identität Herzstück dieses Systems.

Die interne Meldestelle in unserem Modehaus

Wir im Modehaus Messerich erwarten von uns, unserem Team und unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Sollte Ihnen etwas unstimmiges auffallen, bitten wir um eine Meldung. Damit helfen Sie uns schädigendes Verhalten aufzudecken. Bitte geben Sie nur Beschwerden und Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.

Wir haben uns bei diesem wichtigen Thema für die Zusammenarbeit mit einer neutralen Stelle, der KATAG AG, entschieden. Die KATAG AG, Europas größter Fashiondienstleister, übernimmt die Aufgabe der Prüfung aller Meldungen und erarbeitet bei Bedarf einen entsprechenden Maßnahmenplan.

Das Meldeportal unseres Modehauses finden Sie hier.